Historie

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen einen Überblick über die Geschichte, vor allem aber auch über das furchtbare Schicksal der Sudetendeutschen in den Jahren 1945 bis 1947 geben.
Materialien
In diesem Zusammenhang weisen wir auf das umfangreiche und detaillierte Dokumentations- und Kartenmaterial hin, welches wir im Abschnitt Materialien für Sie zusammengestellt haben.
Überblick | 1817-1912 | 1914-1918 | 1919-1939 | 1939-1945 | 1945-1946 | 1950-heute | Forderungen | Personen
Ein geografischer und geschichtlicher Überblick
Wer sind die Sudetendeutschen?
Die Begriffe „Sudetendeutsche“ und „Sudetenland“ entstanden um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Man bezeichnet seit damals damit die Altösterreicher deutscher Muttersprache und deren Siedlungsgebiete innerhalb der sogenannten „Länder der Böhmischen Krone“, Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien, die seit 1526 Teil des Habsburgerreiches waren. Namensgebend war der Mittelgebirgszug der Sudeten, der sich zwischen Schlesien, Böhmen und Mähren erstreckt.
Abgesehen von einzelnen Sprachinseln wie Brünn, Iglau, Olmütz und anderen bewohnten die Sudetendeutschen ein geschlossenes Siedlungsgebiet.
Die sudetendeutschen Heimatlandschaften gliedern sich in den Böhmerwald, das Egerland, das Erzgebirge-Saazerland, das Mittelgebirge, das Elbetal, das Polzen-Neisse-Niederland, das Riesengebirge, das Adlergebirge, den Altvater, das Kuhländchen, das Beskidenland, Südmähren und die Sprachinseln Schönhengstgau, Iglau, Brünn, Wischau und Olmütz. Österreichisch-Schlesien bestand aus Troppau, Teilen des Altvaters und des Kuhländchens. (Anm.: Nähere Informationen zu diesen Landschaften finden Sie hier in unserer digitalen Broschüre „Das Sudetenland im Überblick“; PDF-Datei mit 58 MB!)
Die ursprüngliche Heimat der Sudetendeutschen besteht aus landwirtschaftlich hochwertigen Gebieten und ehemals waldreichen Landstrichen; weiters aus industriell ertragreichen, ehemals wirtschaftlich sinnvoll genutzten Gegenden und Kulturlandschaften, die in Jahrhunderten auf- und ausgebaut wurden.
Durch die Vertreibung und ihre Folgen entstand dem Land, seiner Kultur und auch der Wirtschaft ein Schaden, der nur schwer wieder zu beheben sein wird. Ganze Landstriche haben ihre Struktur und ihr ehemaliges Gesicht verloren, über 1.400 Orte und Gemeinden existieren nicht mehr, weil die vertriebene Bevölkerung durch landfremde – und daher kein ausgeprägtes Heimatbewusstsein besitzende – Personen nicht ersetzt werden konnte.
Entwicklung & Wirtschaftsaufschwung
Die historische Entwicklung Böhmens, Mährens und Schlesiens erfolgte bis weit in die Neuzeit hinein als Teil der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Dies war einerseits im Anlehnungsbedürfnis der im Sudetenraum seit dem 7. Jahrhundert siedelnden Stämme an den starken Nachbarn im Kampf gegen Awaren und Ungarn, andererseits in der vor allem von Regensburg und Salzburg ausgehenden Slawenmission begründet. Die slawische Besiedlung beschränkte sich damals wegen der geringen Bevölkerungsdichte naturgemäß auf die landwirtschaftlich am besten nutzbaren Landesteile, die fruchtbaren Ebenen und Flusstäler des Landesinneren.
Die engen politischen Beziehungen des böhmischen Adels und der geistlichen Grundherren zu anderen Territorien und Herrscherfamilien des mittelalterlichen Kaiserreiches wurden durch verwandtschaftliche Bindungen verstärkt. Nationale Gegensätze waren im christlichen Mittelalter weitgehend unbekannt, wesentlicher waren soziale und religiöse Konflikte.
So nahm niemand daran Anstoß, als böhmische Grundherren nach der Jahrtausendwende und – verstärkt seit dem 12. Jahrhundert – deutsche Bauern, seit dem 13. Jahrhundert auch deutsche Bergleute und Handwerker, ins Land holten. Die fortgeschrittenere Landwirtschafts-, Rodungs-, Bergbau- und Handwerkstechnik der Deutschen wurde von Adeligen und Klöstern zur Steigerung der Erträge, aber auch zur Hebung der Verteidigungsbereitschaft ihrer Herrschaftsgebiete ausgenützt.
Freiwillig und friedlich erfolgte die Ansiedlung der Deutschen in den Sudetenländern, die ihren Höhepunkt unter Premysl Ottokar II. von Böhmen (1253-1278) erreichte. Eine Fülle von Städtegründungen war die wesentlichste Voraussetzung für die wirtschaftliche Blüte im Spätmittelalter.
Der neuerliche Wirtschaftsaufschwung unter Karl IV. verstärkte den Einfluss der deutschen Bewohner der böhmischen Länder, während die Tschechen nicht im gleichen Ausmaß Anteil am relativen Wohlstand dieser Zeit hatten. In der Hussitenbewegung, welche erstmals eine antideutsche Komponente in der Geschichte dieses Raumes brachte, kam ein gewisses tschechisches Gefühl der Benachteiligung zum Ausdruck, obwohl die sozialen und religiösen Ursachen der Hussitenkriege stärkeres Gewicht besaßen. Die Reformation und die folgenden Religionskriege brachten die Niederlage der Protestanten am Weißen Berg 1620 und wird zur tschechischen Tragödie erklärt, obwohl bekanntermaßen die deutschböhmischen Protestanten den gleichen Anteil sowohl am Aufstand von 1618 als auch an den Folgen der Niederlage hatten. Ebenso war von der Gegenreformation die deutsche Seite genauso stark betroffen wie die tschechische.
Mit der Französischen Revolution stand das „nationale Erwachen“ der kleinen mittelosteuropäischen Völker unter deutlich antideutschem Vorzeichen. In Prag wurde im Mai 1848 ein Slawenkongress zur Förderung der Idee des Panslawismus veranstaltet. Der Panslawismus trat für den Zusammenschluss aller slawischen Völker unter der Führung Russlands ein. Die gemäßigte Gruppe der „Austroslawen“ verlangte die Vereinigung aller mehrheitlich von Slawen bewohnten Gebiete Österreichs zu einem gemeinsamen Kronland mit innerer Autonomie.
Die Niederschlagung des Prager Aufstandes vom Juni 1848 verhinderte zwar die Verwirklichung dieser Forderung, sie bestand aber bis zum Ende des Habsburgerreiches weiter. Die Unfähigkeit der österreichischen Politik, einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Tschechen und Deutschen zu finden, trug wesentlich zum Untergang Österreich-Ungarns bei.
Der Friedensvertrag von St. Germain und die Folgen
„Der Erste Weltkrieg konnte den Tschechen nur nutzen. Siegte die Monarchie, war ein vergrößertes auch ein slawisches Österreich; siegte Russland, entstand das Traumreich aller Panslawisten.“ Im Jänner 1918 verkündete der amerikanische Präsident Woodrow Wilson in 14 Punkten seine Grundsätze für einen allgemeinen Weltfrieden, die auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker als zwingenden Grundsatz für die Lösung aller Gebietsfragen vorsahen. Die Tschechen und die mit ihnen verbündeten slowakischen Kreise beriefen sich auf dieses Recht für die Gründung eines eigenen tschechoslowakischen Staates, beanspruchten aber gleichzeitig aus historischen Gründen als Staatsgebiet auch die Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen, die sie militärisch besetzten, um für die Friedenskonferenz vollendete Tatsachen zu schaffen.
Als die Sudetendeutschen am 4. März 1919 in friedlichen Kundgebungen für ihr Selbstbestimmungsrecht gegen die zwangsweise Einverleibung in den neuen tschechoslowakischen Staat und für das Verbleiben bei der Republik Deutsch-Österreich demonstrierten, schoss tschechisches Militär auf sie. 54 Tote und hunderte Verwundete wurden auf diese Weise die ersten Blutzeugen des Ringens der Sudetendeutschen um ihr Selbstbestimmungsrecht und ihren Verbleib bei Österreich. Der Friedensvertrag von St. Germain vom 10.9.1919 sanktionierte das Unrecht der Einverleibung sudetendeutscher Gebiete in die Tschechoslowakei.
Eine auf die Entnationalisierung des Sudetendeutschtums gerichtete Regierungspolitik unter Edvard Beneš ließ die Spannungen in den folgenden 20 Jahren fast unerträglich werden und trieb die Sudetendeutschen in späterer Folge in die Arme Adolf Hitlers. Die Sprachenverordnung 1928 führte zur Entlassung von 40 bis 70 Prozent der Sudetendeutschen aus Post, Polizei, Bahn, Heer und öffentlicher Verwaltung. Diese Posten wurden nun mit Tschechen besetzt, die dazu im deutschen Sprachgebiet neu angesiedelt wurden. Die Wirtschaftskrise, die gezielte Benachteiligung bei der staatlichen Auftragsvergabe und weitere tschechische Schikanen leiteten eine Radikalisierung ein, die nicht mehr zu bremsen war und es Hitler ermöglichte, sich als großen Retter aus dieser scheinbar ausweglosen Situation zu präsentieren.
Auf dem Höhepunkt der damaligen Sudetenkrise forderten und erreichten England und Frankreich 1938 von der Tschechoslowakei die Abtretung der Sudetengebiete an das Deutsche Reich, das damals bereits Österreich okkupierte.
Die Abtretung entsprach dem Vorschlag des damaligen Vermittlers im Nationalitätenstreit, des britischen Lords Walter Runciman, und wurde am 21.9.1938 von der ČSR widerwillig akzeptiert. Das folgende „Münchner Abkommen“ regelte als scheinbare späte Erfüllung des Selbstbestimmungsrechtes nur die Durchführungsbestimmungen. Dem anfänglichen Jubel der Befreiung vom tschechischen Joch folgte schrittweise eine Ernüchterung, die ihren Höhepunkt am 15.3.1939 erreichte, als deutsche Truppen die tschechischen Gebiete besetzten.
Die Vertreibung
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde in London unter der Führung von Edvard Beneš zuerst ein tschechoslowakisches Nationalkomitee und im Juli 1940 eine provisorische Regierung gebildet. In der Folge erklärte die britische Regierung mehrmals das Münchner Abkommen für null und nichtig. Beneš rühmte sich in seinen Memoiren, dass er den Vertreibungsplan bereits vor dem Krieg gefasst habe. 1941 sprach er sich schließlich öffentlich für eine Umsiedlung der Deutschen aus einer künftigen Tschechoslowakei aus. 1943 stimmten zuerst die Sowjetunion und anschließend der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt diesem Plan zu. Nun wurden die ersten Vorbereitungen für den „Transfer“ der Sudetendeutschen – ein Begriff, der erstmals vom sowjetischen Außenminister Molotow 1942 verwendet wurde – getroffen.
Nach Kriegsende gab als erster der stellvertretende tschechische Ministerpräsident Klement Gottwald am 11.5.1945 eine öffentliche Erklärung bezüglich des „Abschubes“ der Deutschen ab und Beneš verkündete einige Tage später: „Unser Wahlspruch wird sein, dass wir unser Land von allem Deutschen kulturell, wirtschaftlich und politisch reinigen müssen.“ In einer Reihe von Dekreten wurden die Deutschen entrechtet, ihr Vermögen als beschlagnahmt erklärt und die Vertreibung angeordnet.
Gleich nach der Kapitulation setzte die Verfolgung der Deutschen ein. Unbeschreibliche Grausamkeiten wurden dabei begangen. Mehrere zehntausend Sudetendeutsche starben während der Vertreibung an Hunger, Entkräftung und den Folgen von Misshandlungen in den tschechischen Konzentrations- und Aussiedlungslagern oder aufgrund von Todesurteilen illegaler Volksgerichte am Galgen sowie auf den Straßen nach Österreich und Deutschland oder kurz nach Überschreitung der neuen Grenzen. Besonders hoch ist darunter die Zahl jener Frauen, die nach Vergewaltigungen oder dem Tod ihrer Familienangehörigen, besonders der Kinder, durch Selbstmord aus dem Leben schieden. (Anm.: Die Zahlen der sudetendeutschen Vertreibungstoten schwanken je nach Untersuchungen, wobei das ehemalige Vertriebenenministerium eine Opferzahl von bis zu 240.000 angab.)
Bereits vom Mai 1945 bis Juli 1945 (die sogenannte „Wilde Vertreibung“) wurden Hunderttausende buchstäblich aus dem Lande gejagt, danach folgte die systematische ethnische Säuberung: Ort für Ort wurden alle deutschen Einwohner in Lagern konzentriert und von dort einem bis Ende 1946 nicht abreißenden Strom von Eisenbahntransporten nach Deutschland und Österreich abgeschoben.
Bis auf einen kleinen Rest von etwa 200.000 Menschen, die als Berg- oder Facharbeiter, oder für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur in den von Sudetendeutschen bewohnten Gebieten unentbehrlich waren, mussten alle Deutschen ihre Heimat unter Zurücklassung ihres gesamten Besitzes und unter menschenunwürdigen Bedingungen verlassen. Das ihnen geraubte Nationalvermögen beträgt nach heutigem Wert mehr als siebzig Milliarden Euro.
Hauptgründe für die Vertreibung
Für die Vertreibung gab es drei Hauptgründe:
- Das Verlangen der Nationalisten in der Tschechoslowakei, einen tschechoslowakischen Nationalstaat zu schaffen,
- die vorangegangene Aggressionspolitik und somit Wegbereitung durch Hitler und
- die Absicht Stalins, Millionen Ost- und Sudetendeutsche in das restliche Deutschland und nach Österreich zu pferchen, um dort ein soziales Chaos zu schaffen, das die Vorstufe zu einer kommunistischen Machtergreifung sein sollte.
Die Vertriebenen brachten aber kein Chaos, sondern bildeten ein stabiles Element, das wesentlich zum Aufbau des demokratischen Gemeinwesens in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland beitrug.
1817-1912
Die Ursachen des deutsch-tschechischen Gegensatzes
Obwohl die Deutschen durch die Ostkolonisation im Mittelalter große Kulturleistungen im böhmisch-mährischen Raum vollbracht haben und zeitweise mehr als ein Drittel des Landes seit dem 11. Jahrhundert deutsches Siedlungsgebiet war, kam es im Laufe der Jahrhunderte mindestens zehnmal zu blutigen Vertreibungen der Deutschen. Ganz besonders im 15. und 16. Jahrhundert, als unter den Hussiten die blühenden Landschaften Karls IV. einen Niedergang erlebten und dann noch die „Wladislawsche Landesordnung von 1500“ die Deutschen rechtlos machte. Das Stereotyp der Unterdrückung des tschechischen Volkes unter den Habsburgern hält einer kritischen Betrachtung nicht stand, weil Böhmen zur reichsten Provinz in der Monarchie wurde.
Wiedererweckung der tschechischen Nation
Unter dem Einfluss der deutschen Romantik (Herder) führten die nationalstaatlichen Tendenzen in Böhmen von Anfang an zu einem Gegensatz zu den Deutschen. Besonders der böhmische Landeshistoriker Franz Palacky verwendet in seiner „Geschichte von Böhmen“ die Fälschung der „Königinhofer Handschrift“ des Landesbibliothekars Václav Hanka, die schon 1817 einen tschechischen Nationalmythos begründet hat, als Quelle und stellt die Deutschen als „kriegerische, herrschsüchtige Räubervölker“ dem „demokratischen Slawentum als Pfleger der Humanität“ gegenüber. Als einer der weiteren Väter der Wiedererweckung bringt Josef Jungmann 1839 ein „Tschechisches Wörterbuch“ heraus, in dem alle deutschen Lehnwörter durch polnische und russische Wörter ersetzt sind.
Als 1848 in mehreren deutschen und österreichischen Städten eine bürgerliche Revolution gegen den Absolutismus ausbricht, trägt diese in Prag tschechisch-nationalistische Züge und führt 1849 zum 1. Slawenkongress in Prag, der bereits den Panslawismus (1826 von Jan Herkel als Vereinigung aller Slawen unter russischer Vorherrschaft geprägt) als vorherrschendes Ziel mit dem Grundzug des Deutschenhasses propagiert.
Als bleibende Errungenschaft, für alle Länder der Monarchie, ist die Bauernbefreiung auf Grund eines Antrages des Abgeordneten Hans Kudlich, aus Lobenstein bei Troppau in Schlesien, anzusehen. Am Reichstag in Kremsier gibt es bereits Gesetzesanträge von Franz Palacky und Ludwig von Löhner zur Teilung der Kronländer nach ethnischen Gesichtspunkten, die aber abgelehnt werden.
Nationalmythos und Deutschenhass
Die nächsten zwanzig Jahre sind von Verfassungskämpfen und immer radikaleren Forderungen im böhmischen Landtag gekennzeichnet. Unter dem Schlagwort des „Böhmischen Staatsrechtes“ (1871 im Landtag anerkannt) wird das Recht auf die historischen Grenzen für die tschechische Nation postuliert und die deutschen Siedlungsgebiete als „verdeutschte Gebiete“, durch Immigranten und Kolonisten des 17. und 18. Jahrhunderts (lt. Palacky), bezeichnet. Eine Geschichtsfälschung, die sich als roter Faden durch die ganze tschechische Politik bis heute hinzieht. Von da an befindet sich die Bewahrung des deutschen Volkstums auf der Verliererstraße und immer zwei Schritte hinter den tschechischen Eroberungstendenzen.
So werden die Schutzvereine „Matice školska“ und „Národní Jednota“ zur Tschechisierung deutscher Gebiete bereits 1870/72 gegründet, während der Deutsche Schulverein zur Bewahrung der deutschen Kultur und Sprache in bedrohten Gebieten erst 1880 in Wien ins Leben gerufen wird. Im gleichen Jahr wird auch Tschechisch als zweite Landessprache in Böhmen von der Regierung Taaffe-Stremayr verordnet. 1884 stellt der deutsch-liberale Abgeordnete Herbst den Antrag auf administrative Zweiteilung Böhmens.
Die Verhandlungen um einen Ausgleich in Böhmen scheitern durch die radikalen Forderungen der Partei der „Jungtschechen“ (1874 gegründet), aus denen 1897 die erste Tschechische Partei der „National-Sozialisten“ hervorgeht. An der Sprachverordnung der Regierung Badeni vom April 1897, Tschechisch auch als „innere Dienstsprache“ in Böhmen und Mähren einzuführen – ein Zugeständnis an die Jungtschechen – entzündet sich der Sprachenstreit. Durch Obstruktionspolitik der radikalen „Deutschnationalen Volkspartei“ unter Georg von Schönerer und Karl Hermann Wolf kam es zu Tumulten im Reichsrat und auf den Universitäten in Innsbruck, Graz, Prag und Wien, welche nicht nur den Parlamentarismus entehrten, sondern Österreich in den Augen der Welt unfähig erscheinen ließen, das Nationalitätenproblem zu lösen. Badeni wurde abberufen, die Sprachverordnung aufgehoben. Am gesamtösterreichischen Kongress der Sozialdemokraten wurde unter Josef Seliger im September 1899 in Brünn die Forderung nach national abgegrenzten Verwaltungskörpern in das Parteiprogramm aufgenommen. (Praktisch ein Nationalitäten-Bundesstaat, ähnlich der Vorschlag „Das föderative Groß-Österreich“ von Aurel Popovici in Ungarn 1906).
1905: Mährischer Ausgleich (nach neunjährigen Verhandlungen), der durch die Bemühung um einen Nationalitätenkataster für viele Länder als Muster diente. 1907 wurde bereits das Allgemeine Wahlrecht in Österreich eingeführt, wodurch der Einfluss der radikalen Parteien schwindet, die Sozialdemokraten sind die stärkste Partei Böhmens.
Völkerkerker oder Panslawismus?
1908 findet der 2. Panslawistenkongress in Prag statt, der von Karel Kramár (dem Vater des Neoslawismus = russisch-slawische Vorherrschaft) einberufen wurde, und macht durch deutsch-feindliche und auf die Zerstörung der Monarchie gerichtete Parolen aufmerksam.
Während ein Panslawismus z.B. schon 1869 vom Schwiegersohn Palackys – F. L. Rieger – in Paris „zur Niederhaltung deutscher Einigungsbestrebungen“ propagiert wird, ist ein Pangermanismus zu dieser Zeit nicht existent, wenn man vom sogenannten „Deutschen Bund“ absieht, er wird von französischen Publizisten und Revanchisten (z. B. Denis, Dareste, Chéradame, Benoist: „L’Europe sans Autriche“) nur herbeigeredet.
Mit dem von den Tschechen erfundenen Totschlagwort vom „Völkerkerker“ wird Österreich in der öffentlichen Meinung zum klassischen Land der Nationalitätenkonflikte. „Neunzig Prozent der Tatsachen blieben der Welt unbekannt, dass das österreichische Nationalitatenrecht, trotz aller Unvollkommenheit, im Vergleich zu allen anderen Staaten der Welt, ein leuchtendes Vorbild war.“ – so der Völkerrechtler Rudolf von Laun in seinem Entwurf für den „Schutz nationaler Minderheiten“ 1919 an den Völkerbund Genf.
1914-1918
Vom europäischen Vielvölkerstaat zum tschechischen Nationalstaat
Am Beginn des Ersten Weltkriegs steht eine slawische Provokation, da das Attentat von Sarajewo am 28.6.1914 vom russischen Gesandten Nikolaus Hartwig, einem überzeugten Panslawisten, finanziert wurde. Bereits im Mai hatte Karel Kramár, der führende tschechische Politiker im Reichsrat, den Plan für einen eigenständigen Staat im Rahmen eines slawischen Großreiches mit einem russischen Großkönig entwickelt und 30.000 Goldkronen für die „Arbeit an einem slawischen Imperium“ ins Ausland gesandt.
Nach Ausbruch des Krieges ging Tomáš Garrigue Masaryk, der durch seine amerikanische Frau und seinen Landsmann Viktor Voska über weitreichende Beziehungen bis zum Präsidenten Wilson und Geldgebern in den USA verfügte, auf Umwegen nach Paris, wohin ihm Edvard Beneš (unter dem Namen des Gewerkschafters Miroslav Schicha mit bedeutenden Geldmitteln) folgte. Von dort begannen die beiden eine umfangreiche Tätigkeit über den Secret Service und die Journalisten Henry Wickham Steed und Robert William Seton-Watson. Die von Kramár geleitete Geheimorganisation „Maffia“, welche zuverlässige Quellen beim Wiener Hof abschöpfen konnte, lieferte monatlich über Kuriere wichtige Informationen, die vom Geheimdienst großzügig finanziert wurden.
Obwohl die „tschechische Auslandsaktion“ demokratisch nicht legitimiert war, erklärte sie schon am 6.7.1915 von der Schweiz aus der Österreichisch-Ungarischen Monarchie den Krieg, in dessen Folge ganze tschechische Truppenteile zum Feind überliefen und die Mitglieder der „Maffia“ wegen Hochverrates zum Tode verurteilt, aber später von Kaiser Karl begnadigt wurden. 1916 fordert der „Tschechoslowakische Nationalrat“ in einer Resolution in Paris: „Zerstört die Österreichisch-Ungarische Monarchie und bildet aus Überläufern in Russland die Tschechoslowakische Legion“, die von 1918 bis 1920 einen gigantischen Raubzug durch die sibirischen Armeelager unternimmt, den russischen Goldschatz raubt und nach Aussage des weißrussischen Generalstabschefs K. W. Sakharow der Grund für den Sieg der Bolschewiken ist. Zugleich wird der „Tschechoslowakische Nationalausschuss“ als Siegermacht anerkannt.
Am 8.1.1918 hatte der US-Präsident Wilson das Selbstbestimmungsrecht der Völker der Monarchie als Bedingung für einen Frieden „ohne Sieger und Besiegte“ erklärt.
Bei den Waffenstillstandsverhandlungen wurden die Friedensbedingungen Wilsons angenommen. T. G. Masaryk hatte bereits am 30. Mai 1918 in den USA den „Pittsburgher Vertrag“ mit den Exil-Slowaken geschlossen. Am 28.10.1918 wurde in Prag die „Tschechoslowakische Republik“ proklamiert. Nach der Ausrufung der „Republik Deutsch-Österreich“ am 30.10.1918 erklärten die Provinzen „Sudetenland“, „Deutsch Böhmen“ und „Deutsch Südmähren“ unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht ihren Beitritt. Auch das Egerland hatte sich von Böhmen losgesagt und verhandelte mit Bayern wegen eines Anschlusses am 19.11.1918. Die aus zurückgekehrten Legionären gebildete ČS-Armee okkupierte jedoch die deutschen Siedlungsgebiete bis 16.12.1918 und schuf vollendete Tatsachen.
Bei seiner Rückkehr nach Prag am 22.12.1918 erklärte Präsident Masaryk in seiner Antrittsrede, dass „das deutsche Gebiet unser Gebiet bleibt und wir das volle Recht auf den Reichtum dieses Gebietes haben“, und wenige Tage später dem Pariser Matin, dass „die Stellung der tschechenfeindlichen Deutschen, die ursprünglich als Kolonisten ins Land gekommen sind, von uns bestimmt wird und sich ihre Zahl durch eine sehr rasche Entgermanisierung stark vermindern wird.“
Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes
Am 4.3.1919, als in Österreich das Parlament zusammentrat und die sudetendeutschen Abgeordneten nicht nach Wien reisen durften, riefen die sudetendeutschen Parteien zum Protest einen Generalstreik aus, mit dem für das Selbstbestimmungsrecht demonstriert werden sollte. In 16 deutschen Bezirksstädten (u. a. Kaaden, Sternberg, Karlsbad, etc.) wurde in die unbewaffnete, friedliche Menschenmenge geschossen und dadurch die Demonstration blutig unterdrückt: 54 Tote (darunter Greise, Frauen und Kinder) und hunderte Verletzte waren zu beklagen.
Am 10.3.1919 hat der Harvard-Professor Archibald Coolidge als Mitglied der „Miles-Mission“, die im Auftrag der in Paris tagenden Friedenskonferenz die ethnisch umstrittenen Gebiete bereiste, die Abtretung der deutschen Gebiete empfohlen. Edvard Beneš nahm auf diese Konferenz größten Einfluss und scheute auch nicht vor wahrheitswidrigen Behauptungen über die Zahl der Deutschen und den Einsatz von gefälschten Karten über ihre Siedlungsgebiete zurück.
Schließlich legte er die Note vom 20.5.1919 – Memoire III – vor, in der die Gleichberechtigung der Nationen und Sprachen, Deutsch als zweite Landessprache, ein „liberales Regime, das demjenigen der Schweiz stark gleichen wird“, zugesagt wurde. Die österreichische Delegation unter Staatskanzler Dr. Karl Renner konnte keinen Einfluss auf die Konferenz gewinnen. Österreich verlor Südtirol, die Untersteiermark und die böhmisch-mährischen deutschen Randgebiete; Kärnten konnte nur nach hartem Abwehrkampf und einer Volksabstimmung am 20.10.1920 bei Österreich verbleiben. Am 10.9.1919 musste Österreich den Staatsvertrag von St. Germain en Laye akzeptieren. Die Tschechen hatten ihre Maximalforderungen durchgesetzt.
Auch im Minderheitenschutzvertrag von Lana 1920 musste auf eine wirksame Ausübung zu Gunsten der Altösterreicher unter Zustimmung zum Anschlussverbot verzichtet werden, da die ČSR für eine Völkerbundanleihe garantierte, nachdem sie vom österreichisch-ungarischen Goldschatz im Umfang von 15 Millionen Goldkronen den Löwenanteil, nämlich 14 Millionen, erhalten hatte.
1919-1938
Vorübung der Vertreibung - Entgermanisierung
Das Staatengebilde hatte weder historische noch ethnische Grenzen, da es neben den deutschen Gebieten auch Oberungarn und die Karpatho-Ukraine umfasste. So herrschten 51 % Tschechen über 49 % andere Nationalitäten. Die „Überstimmungs-Demokratie“ hatte (unter Einbeziehung von 16 % Slowaken) 67 %, die den fünf anderen Nationalitäten mit insgesamt 33 % die Gesetze vorgaben, welche bereits von der Nationalversammlung bis 17.4.1919 beschlossen wurden. Die Folge war eine verstärkte Abwanderung von Deutschen, Polen, Ungarn und Juden.
- Bodenreform (Bodenraub – „böhmischer Boden in tschechische Hände“) / Enteignung des Großgrundbesitzes über 150 ha:
840.230 ha oder 31 % des deutschen Siedlungsgebietes wurden zu 94 % an tschechische Neusiedler vergeben – 40.000 deutsche Arbeiter und Angestellte wurden arbeitslos - Vermögensabgabe:
sie traf vor allem den deutschen Besitz, da auch Kriegsanleihen (die nicht entschädigt wurden und sieben Milliarden Friedenskronen betrugen) sowie ständig steigende Haus- und Grundbesitzsteuern herangezogen wurden - Devisen- und Subventionspolitik:
restriktive Geldmarktpolitik und höchstens 30 % Staatsaufträge an deutsche Betriebe – mehr als 2.000 Betriebe kaufte die „Živnostenska Banka“ im Laufe der Jahre - Das Sprachgesetz vom 20.2.1920:
(ebenfalls ohne Minderheiten beschlossen) verlangte von Staatsbeamten innerhalb von 6 Monaten eine schwierige Prüfung, welche häufig eine Versetzung ins tschechische Sprachgebiet mit sich brachte, während kinderreiche, nur tschechisch sprechende Beamte ins deutsche Gebiet kamen - Gewalt gegen die deutschen Schulen:
gezielte Politik für tschechische Minderheiten im deutschen Gebiet – Gründung von 853 Kindergärten und 1.400 Schulen mit 7.000 Klassen bei gleichzeitiger Schließung von 430 deutschen Schulen mit 2.652 Klassen - Verwaltungsreform 1927:
neue Gemeinde- und Bezirkseinteilung zur Beseitigung deutscher Mehrheiten und Angestellten – in vielen Städten wurde durch das Soldatenwahlrecht eine tschechische Gemeindeverwaltung erzwungen – durch das Sprachgesetz und die Verwaltungsreform verloren 70.000 deutsche Staatsangestellte ihren Posten – durch die staatlichen Maßnahmen wurde der tschechische Anteil an der Bevölkerung der deutschen Gebiete von 27 % auf teilweise über 25 % gesteigert, während die deutsche Bevölkerung durch Abwanderung zurückging – (allein in Österreich wurden bis 1934 insgesamt 436.000 Sudetendeutsche eingebürgert)
Wirtschaftskrise und Verelendung der Deutschen
Die Langzeitarbeitslosigkeit 1931-1935 betrug in der exportorientierten Industrie bis zu 97 %, ohne dass sich der Staat zu Notstandsmaßnahmen veranlasst sah. 20.000 Selbstmorde 1931 und höchste Kindersterblichkeit durch Hunger, Rachitis und TBC waren die Folge. Totale Überwachung durch Staatspolizei, u. a. waren 2.300 deutsche Bücher und 170 Lieder verboten, Betätigung für deutsche Vereine konnte unter Hochverrat nach dem Staatsschutzgesetz 1923 angeklagt werden.
Die Wahlen 1935 standen unter Militäraufsicht, 1938 sogar unter Standrecht. Kein Wunder, dass unter diesem Druck und der fortgesetzten staatlichen Verweigerung der Minderheitenrechte die Sudetendeutsche Partei 1935 zur stärksten Partei im Prager Parlament wurde. Trotzdem verweigerte die Regierung Verhandlungen zur Anerkennung der deutschen Volksgruppe.
Univ.-Prof. Dr. Emanuel Radl hatte schon 1927 in einem Buch gnadenlos mit der Regierung abgerechnet und die Maßnahmen (siehe Punkte 1. bis 6.) als „Kampf gegen die inländische Bevölkerung“ bezeichnet.
1935 wurde eine Rüstungssteuer eingeführt, der Plan einer Befestigungslinie begonnen, die von rund eine Million tschechischen Arbeitern im deutschen Gebiet gebaut wurde. Die Skoda-Werke lieferten aber auch Spezial-Artillerie an Hitler-Deutschland. Die tschechische Armee umfasste 1938 mehr als 44 modern ausgerüstete Divisionen, davon 4 Elitedivisionen in der Bunkerlinie.
Internationale Kritik & Transferpläne
Als sich die Spannungen im Sommer 1938, nach dem Anschluss Österreichs, zur Sudetenkrise verdichteten, sandte England den ehemaligen Handelsminister Lord Walter Runciman, der am 14.9.1938 die Abtretung der deutschen Gebiete empfahl. Am 21. September stimmte die Regierung der ČSR auf Druck der französischen und britischen Regierung zu und am 29.9.1938 wurden im Münchner Abkommen die Modalitäten der Besetzung der deutschen Gebiete für Anfang Oktober vereinbart.
Internationale Stimmen waren sich einig, dass die ČSR in dieser Form keine Existenzberechtigung hatte.
Die Národní Noviny schrieb am 23.11.1938 : ,,… dass kein Volk von Legenden leben kann“, und Neville Henderson, der britische Botschafter in Berlin, bemerkte: ,,… dass man die deutschen Gebiete klugerweise beim Vertrag von Versailles nicht in den Staat hätte eingliedern dürfen“, und zu Beneš nach seiner Abdankung und Abreise aus Prag am 5.10.1938: ,,… dass man den tschechischen Staat, auch im Falle eines gewonnenen Krieges, nicht wieder in der gleichen Form errichten würde.“
Für Beneš offenbar der Anlass für seine „Transferpläne“.
Am 13.10.1938 forderten die Slowaken unter Hinweis auf den „Pittsburgher Vertrag“ die Autonomierechte, die sie mit Antritt der Regierung Jozef Tiso auch erhielten. Am 21.11. wurde in den „Wiener Verträgen“ die von einer internationalen Kommission erarbeitete Grenzziehung zur Rest-„Tschecho-Slowakei“ (entsprechend der Sprachgrenze) bestätigt. Am 4.12.1938 stimmte die Bevölkerung der angeschlossenen Gebiete mit 98 % mit JA für den Anschluss; damit auch die tschechischen Reichsangehörigen. Sodann erfolgte die völlige Gleichschaltung unter Auflösung der Vereine, die das Volkstum erhalten hatten.
Als am 13.3.1939 Pressburg die Slowakei zum unabhängigen Staat erklärte, fuhr der tschechische Staatspräsident Emil Hacha nach Berlin und stellte den Reststaat „unter den Schutz des Deutschen Reiches“, worauf am 15. März die militärische Besetzung erfolgte und am 16. März per Erlass die Schaffung des Protektorates Böhmen und Mähren verfügt wurde.
Beneš protestiert gegen die Okkupation der böhmischen Länder. England zeigt sich enttäuscht und Frankreich empfindet diesen Bruch des Völkerrechts auch als Wortbruch der deutschen Führung.
1939-1945
2. Weltkrieg - Ende der "einzigen Demokratie"
Es ist eine tendenziöse Verdrehung der Fakten, wenn man den Sudetendeutschen eine Kollektivschuld an der „Zerschlagung der Tschecho-Slowakei“ unterstellt, zumal die Trennung 1992 bestätigt, dass es sich um eine Fehlkonstruktion der Siegermächte von 1918 handelte; genauso wie in Jugoslawien. Es wird auch kaum beachtet, dass der Freundschaftspakt mit Sowjet-Russland 1935 eine akute Bedrohung des Deutschen Reiches war und Hitler sicher auch das enorme Rüstungspotential und die Waffenschmieden im Auge hatte. So versetzten ihn diese Tatsachen überhaupt erst in die Lage, den Krieg gegen Polen mit der Erklärung vom 1.9.1939 zu beginnen.
Im „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ machte sich die Wut über die Okkupation zum ersten Mal am 28.10.1939 in einer Demonstration am Wenzelsplatz Luft, wobei durch polizeiliches Einschreiten zwei Personen getötet wurden, bei deren Beerdigung eine Massendemonstration erfolgte. Die Gestapo verurteilte neun Studentenführer zum Tode, sperrte 1.340 Personen ins KZ und schloss die Hochschulen für ein Jahr.
Plan zur Verdeutschung des böhmisch-mährischen Raumes
Die Pläne Hitlers vom September 1940 zur „Verdeutschung des böhmisch-mährischen Raumes durch Germanisierung der Tschechen“ wurden als Grund für die Vertreibung genannt, obwohl sie erst lang nach dem Kriege bekannt wurden. Den Protektoratsbehörden gelang durch materielle Vergünstigungen und kulturelle Autonomie eine reibungslose Kriegsproduktion mit Vollbeschäftigung. Die Gewerkschaft NOUZ (als Parallelorganisation der DAF/Deutsche Arbeitsfront) sorgte für gerechten Lohn, Urlaub und bessere Sozialleistungen als in der 1. Republik. 738 deutsche Beamte und 1.146 Funktionäre in nachgeordneten Dienststellen steuerten 350.000 öffentlich bedienstete Tschechen, einschließlich Polizei, bzw. Gendarmerie und Militär.
Eine Verschärfung der Gestapo-Tätigkeit wurde mit Antritt von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich als Reichsprotektor am 27.9.1941 spürbar. Er ließ den bisherigen Ministerpräsidenten Alois Elias wegen seiner Verbindungen zum Auslandswiderstand und außerdem 400 Personen wegen „Störung der Sicherheit und des Wirtschaftslebens“ hinrichten. Der Inlandswiderstand erlahmte, im Protektorat herrschte „Grabesruhe“, bei besserer Versorgungslage als im „Reich“. Die Geburtenrate stieg auf das Vierfache der Deutschen, da die Tschechen vom Militärdienst befreit waren.
In London hatte sich am 9.9.1940 die tschechische Exilregierung unter Monsignore Dr. Jan Šrámek (ohne Einbeziehung der sudetendeutschen Sozialdemokraten) etabliert, wobei sie sich das Netz der Botschaften und Geheimdienstmitarbeiter, wie auch bedeutende finanzielle Ressourcen zu Nutze machen konnte. Im Frühsommer 1941 traten Beneš und Hubert Ripka mit dem Begriff des „Bevölkerungstranfers“ vor die Öffentlichkeit. Die sudetendeutschen Sozialdemokraten unter Wenzel Jaksch protestierten in der Deklaration von Holmhurst.
Im Juli 1941 wurde die Exilregierung anerkannt und trat der Atlantik-Charta bei. Mit Fallschirmagenten wurden der Widerstand und das Attentat auf den Reichsprotektor Heydrich am 27.5.1942 organisiert, wobei Beneš bewusst die Gestapo-Repressalie in Kauf nahm, welche am 10.6.1942 zum Massaker von Lidice mit 192 Toten und am 24.6.1942 zur Erschießung von 26 Männern in Ležaky, wo die Funkstation gefunden wurde, führte. Am 18.06.1942 wurden nach Denunziation die Attentäter in einer Prager Kirche erschossen. Weitere 1.357 Hinrichtungen bis 1.9.1942 waren die Folge, Tausende kamen ins KZ.
Auch unter den 185 sudetendeutschen Widerstandsgruppen gab es 20.000 Verhaftungen, wobei 4.000 ins KZ eingeliefert und rund 1.000 hingerichtet wurden. Leider sind die Unterlagen der Gestapo-Leitstelle in Prag niemals ausgewertet und offenbar durch Hochwasser vernichtet worden.
"Schlagt sie, tötet sie!"
Eine Teilauswertung der Gestapo-Stelle Znaim beweist einen äußerst geringen Anteil von 9 % an der Summe der Delikte von tschechischer Seite, während doppelt so viele Deutsche in die Mühlen der Überwachung gerieten. Besonders die Tatsache, dass sich beim Amtsantritt Heydrichs noch mehr als 80.000 Juden im Protektorat befanden, die über Theresienstadt in die Vernichtungslager deportiert wurden, belegt die ungeheuerlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Umgekehrt brachte der Druck der Gestapo, wie geplant, eine Anerkennung der Vertreibungspläne, besonders bei Abschluss des „tschechisch-sowjetischen Beistandspaktes“ am 12.12.1943 in Moskau mit dem Hinweis, dass auch Präsident Roosevelt bereits im Mai 1943 „dem Transfer der Nazis“ zugestimmt hatte. In einer Rundfunkbotschaft aus London am 27.10.1943 hatte Beneš bereits zur Rache an den Deutschen aufgerufen: „In unserem Lande wird das Ende des Krieges mit Blut geschrieben werden… „, und am 3.11.1944 erneuerte General Ingr aus London die alte Hussitenregel: ,,Schlagt sie, tötet sie! Lasst niemanden am Leben!“
Der Kampf tschechischer Partisanen war marginal und äußerte sich erst bei Kriegsende im Zuge der im Verband der Sowjets vorrückenden „Svoboda-Armee“, die am Duklapass gekämpft hatte und drei bis vier Partisanengruppen eingliederte, welche erst nach den Kampfhandlungen Zulauf von allerlei Kriminellen und befreiten Häftlingen erhielten, die sich an den Raubzügen in die deutschen Gebiete beteiligten. Am 5.4.1945 erfolgte in Kaschau die erste Sitzung der neugebildeten tschechischen Regierung der nationalen Front, welche in XV Abschnitten der Regierungserklärung bereits alle folgenden Beneš-Dekrete mit Enteignung und Vertreibung der Deutschen und Magyaren vorwegnahm.
Der amerikanische Botschafter in Prag, Steinhart, bezifferte 1946 die tschechischen Kriegsopfer mit ingesamt 36.000, einschließlich 15.000 in alliierten Armeen Gefallener (9.000 Todesurteile und 12.000 KZ-Opfer, von 88.686 Juden überlebten im Protektorat lediglich 2.803).
1945-1946
Ethnische Säuberung, Wilde Vertreibung, totaler Abschub, Völkermord
Nach Kriegsende wurden in den deutschen Gebieten die Vorkriegsbehörden nicht wieder errichtet, sondern National-Ausschüsse (Národní vybori) gebildet, deren Aufgabe die Durchführung der „Säuberung der Gebiete“ und die Einsetzung von „staatlichen Verwaltern“ („Goldgräbern“), zur „Sicherung des Vermögens der staatlich unzuverlässigen Deutschen und Magyaren“ war.
Grundlage bildeten die sogenannten Beneš-Dekrete, im Besonderen die Dekrete Nr. 5 vom 19.5.1945, ,,Ungültigkeit vermögensrechtlicher Geschäfte“, und Nr. 12 vom 21.6.1945, ,,Konfiskation und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens“, sowie „Sicherstellung des deutschen Vermögens“, Erlass des Finanzministeriums/22.6.1945/Amtsblatt Nr. 83.
Beneš am 3.6.1945 in Tabor: ,,Ich erteile allen Národní vybori den strengen Befehl, unseren Leuten im Grenzgebiet Platz zu schaffen. Werft die Deutschen aus ihren Wohnungen. Alle Deutschen müssen hinaus“.
Die Durchführung übernahmen Rollkommandos von „Revolutions-Gardisten“ und die Räuberbanden der sogenannten „Partisanen der Svoboda-Armee“. Ergebnis: Raub, Mord, Willkür, Lynchjustiz, Todesmärsche und Konzentrationslager.
Exzesse, Willkür, Raub und Mord
Im 5. Mai 1945 kam es in Prag zum Aufstand, der nach Kriegsende am 9. Mai in einer bestialischen Deutschenjagd und der Konfinierung von 20.000 Deutschen in Kinos, Turnsälen, Kasernen und Sportstadien wie auch der Ermordung von Verwundeten in Lazaretten gipfelte, wobei gemäß Prager Fenstersturztradition wehrlose Verwundete auf die Straße geworfen wurden.
Kinder und Säuglinge wurden erschlagen, Jugendliche an Laternenpfählen gehenkt oder mit dem Kopf nach unten angezündet. Die Pogrome griffen auch auf Kladno und Jungbunzlau über und wurden durch die Rückkehr von Beneš, der zwischen 13. und 15. Mai in Brünn, Iglau und nunmehr in Prag sein „Dreimal wehe den Deutschen, wir werden sie liquidieren!“ ausgerufen hatte, noch gesteigert. General Kutlvašr rief zur Rekrutierung der „Revolutions-Gardisten (R.G.)“ und zur „Säuberung“ der deutschen Gebiete auf, die auch nach Mitte Mai bereits einsetzte und vor allem in Grenznähe zur wilden Austreibung ganzer Bezirke führte (z. B. Neubistritz: 68 Orte mit 26.000 Einwohnern von 28. bis 30.5.1945).
Todesmärsche
Oft auf Umwegen zur Grenze, 20 bis 50 km ohne Wasser oder Verpflegung. Berüchtigt wurden Brünn, Iglau, Komotau, Teplitz-Schönau, Tetschen, Jägerndorf und 15 andere. In Brünn wurden 35.000 Frauen, Kinder und alte Leute am Fronleichnamstag, dem 31. Mai, zur 50 km entfernten Grenze getrieben („Brünner Todesmarsch“). Bis Pohrlitz gab es bereits eine hohe Opferzahl, die sich durch Ruhr in den nächsten vier Wochen auf insgesamt 5.200 bis 6.000 Tote erhöhen sollte. Nur 890 von ihnen erhielten in Pohrlitz eine Einzelbestattung, zwischen Drasenhofen und Wien liegen 1.056 Opfer in 13 Massengräbern. Gleichzeitig wurden überall KZ-Todeslager errichtet, mit unbeschreiblichen Folterungen und Massakern: Postelberg (1.500 Tote), Mährisch-Ostrau-Hankelager (350 Hinrichtungen), Theresienstadt, Komotau-Maltheuern, Aussig-Lerchenfeld, Prag-Prosecnice, Pilsen, Brünn, Olmütz, … Insgesamt mehr als 20.000 Lagertote in 32 KZs, 215 Gefängnissen und über 800 Arbeitslagern (350.000 Inhaftierte).
Die wilden Vertreibungen dienten hauptsächlich dem Raub des Vermögens der Deutschen, damit leerstehende Objekte ausgeplündert werden konnten. Auch die Einsetzung sogenannter „Staatlicher Verwalter“, die meist dem „besitzlosen Landesproletariat“ entstammten, hatte keineswegs eine „Sicherstellung des Vermögens der Verräter zu Gunsten des Staates“, sondern nur die Bereicherung der „Goldgräber“ und Räuber zur Folge.
Rund 800.000 bis eine Million Sudetendeutsche waren Opfer der wilden Vertreibung.
Totaler Abschub bis zum letzten Deutschen
Im Sommer 1945 beschäftigte das Informations-Ministerium Kopecký (KPC) 10.000 Mitarbeiter zur Erzeugung einer „Werwolf-Hysterie“, die im Massaker von Aussig am 31. Juli gipfelte. Die inszenierte Explosion eines Munitionslagers in Aussig-Schönpriesen führte zu einem gnadenlosen Massaker in der ganzen Stadt durch ein einschlägig bekanntes Prügelkommando der Svoboda-Armee. Auf der Elbebrücke und am Ringplatz wurden Deutsche erschlagen und in die Elbe geworfen, sodass in Aussig selbst nur 100 Tote aufscheinen, während die Zahl der Opfer rund 2.700 beträgt. Wochenlang wurden die Leichen bis zu 50 km flussabwärts, z. B. in Königstein/Sachsen, angeschwemmt.
Die Absicht war, auf die in Potsdam tagende Alliiertenkonferenz Einfluss zu nehmen, um die vollständige Abschiebung der Deutschen zu erreichen. Schon mit Brief vom 3. Juli hatte die tschechische Regierung einen offiziellen Antrag an die drei Alliierten gestellt, die Vertreibung offiziell zu beschließen.
Ergebnis war die Aufnahme des Punktes XIII in das Potsdamer Protokoll (kein völkerrechtlicher Vertrag), welcher infolgedessen keine Legalisierung der Vertreibung, sondern ein Vertreibungsmoratorium bezweckte.
Das Protokoll wurde im amerikanischen Repräsentantenhaus 1950 aufgrund des sogenannten Walter-Reports nicht ratifiziert, da dieser feststellte, ,,dass keine Phase der Vertreibung als human bezeichnet werden konnte, sondern Völkermordcharakter besaß“.
In den deutschen Gebieten war inzwischen ein völlig rechtloser Zustand durch das Beneš-Dekret Nr. 33 vom 2.8. über die „Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Deutsche und Magyaren“, das Dekret Nr. 71 vom 19.9., ,,Arbeitspflicht (Zwangsarbeit) für Personen ohne Staatsbürgerschaft“ und Nr. 108 vom 25.10., ,,Konfiskation des feindlichen Vermögens“, (Total-Enteignung) entstanden, in dem Kriminelle ein Schreckensregiment ausübten.
So hat z. B. die Partisanengruppe „Hybes“ im Gebiet von Landskron, Senftenberg, Römerstadt und Umgebung „Volksgerichtsprozesse“ mit 1.273 Hinrichtungen durchgeführt. Obwohl die Alliierte Kontroll-Kommission erst nach Verhandlungen am 9.1.1946 die Transporte in die amerikanische Zone freigab, wurde noch im Herbst 1945 weiter abgeschoben, unter anderem 450 Züge und rund 750.000 Personen in die SBZ (später DDR). Zwischen Jänner und Oktober 1946 rollten 1.112 Züge mit je 1.200 Personen (zwei bis vier Züge pro Tag, 40 Personen pro Viehwaggon mit 30 bis 50 kg Gepäck, ohne Wertsachen) über die Grenzstationen Fürth und Wiesau in die amerikanische Zone, insgesamt 1,238.000 Personen, dazu noch über 200 Transporte mit 220.000 Personen aus Österreich.
Potsdamer Protokoll Art. XIII
„Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerung. Die Konferenz erzielt folgendes Übereinkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, Tschechoslowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, dass die Überführung von deutscher Bevölkerung oder Bestandteilen derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muss. Sie stimmen darin überein, dass jedwede Überführungen, die stattfinden werden, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen sollen …. inzwischen sind weitere Vertreibungen einzustellen …“
Zerstörung der Lebensgrundlagen der deutschen Bevölkerung: Völkermord
1. Zahl der Menschenopfer
ohne Ansehen der Person, ob schuldig oder unschuldig, „Nur weil sie Deutsche waren“, ob Frau, Mann, Greis oder Kind, wurden mindestens 241.000 getötet. Quelle: Bohmann, 1957.
Der UN-Völkerrechtsexperte Alfred de Zayas führt in seinen „Anmerkungen zur Vertreibung“ 267.000 deutsche Opfer an. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Bonn)
Heinz Nawratil: ,“Vertreibungsverbrechen an Deutschen“: 272.900 sudetendeutsche Tote. (Quelle: BM f. Inneres, Bonn, 1993).
Obwohl die unzähligen Massengräber heute nicht mehr bekannt sind, geschweige denn die Opfer matrikuliert wurden, konnte sich die deutsch-tschechische Historiker-Kommission auf keine Zahlen einigen, da von tschechischer Seite nur Gräber gezählt wurden, um diese Verbrechen an der Menschlichkeit absichtlich zu relativieren.
2. Umfang und Wert des geraubten Vermögens:
27,8 Milliarden Dollar (Marshallplan-Hilfe für ganz Europa: 14 Milliarden Dollar). Laut Rechtsverwahrungsaktion 1978 der Sudetendeutschen Landsmannschaft an die UNO (siehe auch Gutachten von Prof. Felix Ermacora, 1992). U. a.: 2,5 Millionen ha landwirtschaftlicher Besitz, 13.040 Industriebetriebe, 237.000 Gewerbebetriebe, 180.000 Einfamilien- und 28.000, plus öffentliches und privates Vermögen.
3. Unersetzlich bleiben zerstörte Kulturgüter und Kulturlandschaften:
Zwar wird heute unter „Wilder Vertreibung“ (bis zum 2.8.1945/Potsdamer Abkommen) und dem totalen Abschub als angeblich „humanem und legalem Transfer“ unterschieden, doch handelt es sich gemäß „Europäischer Menschenrechtskonvention“ völkerrechtlich um einen unverjährbaren Völkermord.
1950 bis heute
Nachkriegsentwicklung
Die Forschergruppe „Bohemus“ stellte 1980 fest: „Die Aussiedlung als Strafmaßnahme mit der Annahme einer Kollektivschuld bedeutete eine schwerwiegende Gefährdung der Rechtssicherheit der Bürger des Staates … Sofern tschechische Bürger an Deutschen Straftaten verübten, sollten sie dafür rechtliche Verantwortung tragen … Die Aussiedlung verletzte sittliche Werte, sie ermöglichte unter der Schirmherrschaft des Staates Beutezüge ganzer Gruppen in die Grenzgebiete. Durch ihre Folgen demoralisierte sie einen Großteil der Bevölkerung. Diejenigen, welche sich des konfiszierten Eigentums bemächtigten, lernten nicht mit dem widerrechtlich erworbenen Vermögen zu wirtschaften und fanden keinen innigen Bezug zur Natur und Landschaft. Die Aussiedlung vernichtete riesige materielle Werte und verwandelte die Kulturlandschaft in eine halbleere Ödlandschaft, extensiv von entwurzelten Neusiedlern bestellt.“
Ergebnis: Vier Jahrzehnte Kommunismus. Trotz der Wende 1989 ist die Aufrechterhaltung der Beneš-Dekrete als „Nachkriegsordnung“ ein Bestehen auf der überholten kommunistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Der Rest der deutschen Volksgruppe in Tschechien ist – nach wie vor – diskriminiert.
Nachkriegsordnung oder Völkerrecht?
Eindeutige Stellungnahmen von Völkerrechtsexperten widersprechen der tschechischen Politik (Laun, Raschhofer, Kimminich, Blumenwitz, Gornig, Ermacora). UN-Völkerrechtler Alfred Maurice de Zayas: „Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet als ius cogens das Recht auf Heimat. Eine Massenvertreibung ist mit der damals geltenden Haager Landkriegsordnung nicht in Einklang zu bringen (Art. 42-56). Das Völkerrecht hat universale Geltung, darum stellt die Vertreibung der Deutschen ein unverjährbares, internationales Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Der Artikel XIII des Potsdamer Protokolls hat keine Legalisierung bewirkt.“ Prof. Ermacora: „Die Enteignungsdekrete von 1945 sind aufzuheben. Die Konfiskation ist zu widerrufen und wieder gutzumachen“.
Am 13.10.1998 hat das amerikanische Repräsentantenhaus mit Resolution 562 die früheren, totalitären Staaten Osteuropas – namentlich die Tschechische Republik – aufgefordert, “ … widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben oder wirksame Entschädigung zu leisten“. Das Europäische Parlament folgte mit einer gleichlautenden Entschließung am 15. März 1999.
Die Sudetendeutsche Landsmannschaft - Eine Volksgruppe im Herzen Europas.
Die Landsmannschaft entstand aus den Beratungsstellen für Vertriebene und den landsmannschaftlichen Heimatgruppen in den Aufnahmeländern, insbesondere in Deutschland und Österreich, im Jahre 1950.
Deklaration der Charta der Heimatvertriebenen (5.8.1950)
- Verzicht auf Rache und Vergeltung.
- Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.
- Bekundung des Willens, durch unermüdliche Arbeit am Wiederaufbau Europas mitzuwirken.
In diesem Sinne wurden alle europäischen Initiativen durch Resolutionen unterstützt: Europäische Menschenrechtskonvention 4.11.1950, Völkerrecht/KSZE 1.8.1975 Helsinki und Nachfolgekonferenzen, Selbstbestimmungsrecht und Gruppenrechte 4.3.1979, Zusatzprotokoll zur EMRK 1991 Budapest und 1994 Kopenhagen, Beitritt zur Föderation europäischer Volksgruppen, FUEV. Rechtsverwahrung: Petition an die Vereinten Nationen 28.1.1978 (Rückgabe des völkerrechtswidrig entzogenen Eigentums. 200.000 Unterschriften).
Satzungsgemäßer Zweck der Sudetendeutschen Landsmannschaft
- a) an einer gerechten Völkerordnung Europas mitzuwirken,
- b) Rechtsanspruch auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht aufrechterhalten,
- c) Anspruch auf Rückerstattung des geraubten Vermögens,
- d) Kulturelle Überlieferung und Kulturwerte der Heimat zu erhalten und zu dokumentieren.
Ausblick und Hoffnung Europa - Menschliche Kontakte im Nachbarland
Schon in den 1960er Jahren wurden seitens der Heimatvertriebenen Reisemöglichkeiten in die Heimat wahrgenommen, wobei sich in Einzelfällen auch freundschaftliche Kontakte zu den heutigen Bewohnern der Elternhäuser ergaben. Mit großer Sympathie für die tschechische Bevölkerung reagierte man auf die neuerliche kommunistische Unterdrückung beim Einmarsch der Warschauer Paktstaaten im Jahre 1968, als man die geflüchteten Tschechen vor allem in Österreich aufnahm oder sie vor ihrer Rückkehr unterstützte. Leider wurden diese Kontakte durch Verschärfung der Reisemöglichkeiten durch die Kommunisten in den 1970er und 1980er Jahren gestört, obwohl die Unterstützung der Ausgebürgerten und Dissidenten andauerte. Nach der Wende setzten jedoch die jährlichen Fahrten in die Heimat wieder verstärkt ein und führten teilweise zu einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Restaurierung von Kunstdenkmälern und Friedhöfen, aber auch von offizieller Seite geförderten Begegnungszentren, die sich in erster Linie auf Gebiete konzentrierte, wo noch eine deutsche Restbevölkerung vorhanden ist. Zum Beispiel in Iglau, Brünn, Mährisch-Schönberg, Mährisch-Trübau, Troppau, Jägerndorf, Schepankowitz, Trautenau, Gablonz, Morchenstern, Reichenberg, Krawarn, Karwin, Hultschin (Ludgerstal und Bolatitz), Komotau, Prag, Eger, Schlaggenwald, Krumau. (Anmerkung: Siehe dazu auch die Liste mit den Kontaktadressen der deutschen Minderheit in Tschechien.)
Darüber hinaus brachten deutsche Ortsgemeinschaften hunderttausende Euro zur Renovierung von Kirchen, Kapellen und Kleindenkmälern auf. Damit wurde schon mehr investiert, als man seinerzeit aus der Heimat mitnehmen durfte. Während die „Volksdiplomatie“ die Grenzen langsam vergessen macht, verweigert die offizielle Politik mehrheitlich noch immer den Dialog.
Seit 1998 hat der „Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds“ 825 Projekte mit 10,5 Millionen tschechischen Kronen finanziert, davon 167 Baumaßnahmen mit 110.000 Euro, 648 Kulturprojekten mit 145.000 Euro. In Südmähren wurden privat in 67 Orten 160 Objekte mit 320.000 Euro in Stand gesetzt.
Was die Sudetendeutschen wollen
Heute leben über 3 Millionen Sudetendeutsche in Deutschland, 160.000 in Österreich, unter 50.000 in der alten Heimat, weitere in anderen westeuropäischen Ländern – vor allem in England und Schweden – aber auch in Übersee.
Das Sudetenland hatte eine sehr hoch entwickelte Industrie. Das befähigte die Sudetendeutschen sogleich nach der Vertreibung, in der neuen Heimat moderne Industrien aufzubauen und damit einen wertvollen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau Österreichs und Deutschlands zu leisten.
Fast hundert Jahre nach der Verweigerung ihres Selbstbestimmungsrechtes durch den Vertrag von Saint Germain 1919 und mehr als 70 Jahre nach ihrer Vertreibung 1945/1946 haben sie ihren Zusammenhalt bewahrt. Jedes Jahr kommen bei den verschiedenen Treffen, von denen der Sudetendeutsche Tag das größte ist, tausende Sudetendeutsche zusammen und entwickeln wegweisende Gedanken zur Gestaltung einer freien Zukunft der Völker und Volksgruppen.
Alle Völker und Volksgruppen haben Anspruch auf Selbstbestimmung und das Recht auf Heimat. Es erhält Bedeutung dann, wenn sie ihre Heimat selbst kultiviert und durch friedliche Arbeit in Jahrhunderten geschaffen haben. Für die Sudetendeutschen trifft dies zu. Nicht mit dem Schwert des Soldaten, sondern mit dem Pflug des Bauern, als friedliche Bergleute, Bürger, Handwerker und Kaufleute haben ihre Vorfahren das Land geprägt und gestaltet.
Dies begründet unabhängig von Abkommen und Verträgen, den legitimen Anspruch der Sudetendeutschen auf ihre angestammte Heimat.
Die Vereinten Nationen haben diesen Anspruch anderen Völkern und Volksgruppen zuerkannt, so den Palästinensern die Forderungen „auf Rückkehr in ihre Heimstätten und auf Rückgabe des ihnen geraubten Vermögens“ in der Resolution Nr. 3236 vom 22. November 1974. Der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ bewog die Sudetendeutschen, diesen Anspruch in der am 5. Dezember 1975 eingereichten Petition an die Vereinten Nationen ebenfalls zu erheben.
Die Sudetendeutschen erwarten von der Regierung in Prag, dass sie aufgrund der geschichtlichen Wahrheit und in Einbekenntnis des Unrechts – nicht nur seit 1945, sondern auch vor 1938 – konkrete Schritte setzt, um dieses zu beseitigen, wie es für das „Haus Europa“ notwendig ist. Erklärungen unverbindlicher Art sind kein Ersatz dafür.
Vertreibung ächten - Menschenrechte achten. Die zehn Gebote des Gemeinschaftssinns
Fünf Forderungen zur Umsetzung europäischen Rechtsbestandes:
- Kein Schlussstrich – Identität und Zukunft erwachsen aus wahrheitsgemäßer Darstellung der Vergangenheit.
- Rehabilitierung der Opfer nationalstaatlicher Irrtümer. Mit der Erweiterung der europäischen Gemeinschaft zum 1. Mai 2004 schließt die 1914 begonnene Fehlentwicklung des Kontinents ab, derzeit noch ohne die Balkanstaaten.
- Angemessene Wiedergutmachung widerrechtlichen Eigentumsentzugs zur Heilung des Rechts im Sinne der Grundfreiheiten der EU.
- Beseitigung der Diskriminierung der Deutschen in der Tschechischen Republik.
- Schaffung einer Europäischen Volksgruppencharta auf Basis der „Charta Gentium et Regionum (Brünn 1994)“. 100 autochthone Volksgruppen mit rund 80 Millionen Menschen in Europa haben kein Staatsgebiet, das sich mit ihrem Siedlungsgebiet deckt. Dazu gehört auch das Heimatrecht der sudetendeutschen Volksgruppe.
Fünf Forderungen zur Erhaltung europäischer Kulturwerte:
- Dialog mit den Geschädigten der Vertreibungen zur Lösung offener Probleme im Geist der Humanität und der ethischen Werte Europas. (Keine Relativierung und Begründung von internationalen Verbrechen gegen Menschlichkeit und Völkerrecht).
- Zusammenarbeit zum gemeinsamen Wiederaufbau von Kultur und Kulturlandschaft in den Vertreibungsgebieten.
- Wiederherstellung der kulturellen Vielfalt, unter anderem durch die gleichwertige Verwendung historischer Ortsbezeichnungen in der Topografie.
- Erhaltung und Pflege bodenständigen Brauchtums.
- Dokumentation und Pflege der Zeugnisse europäischer bildender Kunst, Literatur und Musik.
Was Sudetendeutsche wollen
Selbstbestimmung und das Recht auf Heimat
Heute leben über 3 Millionen Sudetendeutsche in Deutschland, 160.000 in Österreich, unter 50.000 in der alten Heimat, weitere in anderen westeuropäischen Ländern – vor allem in England und Schweden – aber auch in Übersee.
Das Sudetenland hatte eine sehr hoch entwickelte Industrie. Das befähigte die Sudetendeutschen sogleich nach der Vertreibung, in der neuen Heimat moderne Industrien aufzubauen und damit einen wertvollen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau Österreichs und Deutschlands zu leisten.
Fast hundert Jahre nach der Verweigerung ihres Selbstbestimmungsrechtes durch den Vertrag von Saint Germain 1919 und mehr als 70 Jahre nach ihrer Vertreibung 1945/1946 haben sie ihren Zusammenhalt bewahrt. Jedes Jahr kommen bei den verschiedenen Treffen, von denen der Sudetendeutsche Tag das größte ist, tausende Sudetendeutsche zusammen und entwickeln wegweisende Gedanken zur Gestaltung einer freien Zukunft der Völker und Volksgruppen.
Alle Völker und Volksgruppen haben Anspruch auf Selbstbestimmung und das Recht auf Heimat. Es erhält Bedeutung dann, wenn sie ihre Heimat selbst kultiviert und durch friedliche Arbeit in Jahrhunderten geschaffen haben. Für die Sudetendeutschen trifft dies zu. Nicht mit dem Schwert des Soldaten, sondern mit dem Pflug des Bauern, als friedliche Bergleute, Bürger, Handwerker und Kaufleute haben ihre Vorfahren das Land geprägt und gestaltet.
Dies begründet unabhängig von Abkommen und Verträgen, den legitimen Anspruch der Sudetendeutschen auf ihre angestammte Heimat.
Die Vereinten Nationen haben diesen Anspruch anderen Völkern und Volksgruppen zuerkannt, so den Palästinensern die Forderungen „auf Rückkehr in ihre Heimstätten und auf Rückgabe des ihnen geraubten Vermögens“ in der Resolution Nr. 3236 vom 22. November 1974. Der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ bewog die Sudetendeutschen, diesen Anspruch in der am 5. Dezember 1975 eingereichten Petition an die Vereinten Nationen ebenfalls zu erheben.
Die Sudetendeutschen erwarten von der Regierung in Prag, dass sie aufgrund der geschichtlichen Wahrheit und in Einbekenntnis des Unrechts – nicht nur seit 1945, sondern auch vor 1938 – konkrete Schritte setzt, um dieses zu beseitigen, wie es für das „Haus Europa“ notwendig ist. Erklärungen unverbindlicher Art sind kein Ersatz dafür.
Bedeutende sudetendeutsche Persönlichkeiten
Wesentlichen Beitrag geleistet haben ...
Diese Inhalte sollen Zeugnis darüber ablegen, dass das Sudetendeutschtum einen sehr großen und sehr wesentlichen Beitrag zum österreichischen Staats-, Kultur-, Schul-, Wissenschafts- und Wirtschaftsleben in der Vergangenheit geleistet hat. Ebenfalls dürfen auch die kirchlichen Würdenträger nicht unerwähnt bleiben. Im Laufe der Jahrhunderte leisteten sie Wesentliches für Österreich. Einige Persönlichkeiten, die selbst (oder deren Eltern) aus dem Sudetenland kamen, sollen stellvertretend für viele genannt sein:
Kirchliche Würdenträger
Im kirchlichen Leben Österreichs sind die Sudetendeutschen geradezu führend. Vom Jahre 1913 bis 1955, also während der ganzen Ersten Republik, der Periode der österreichischen Unselbstständigkeit und des ersten Jahrzehnt sowie in den 1990er Jahren und zu Beginn des 21. Jahrhunderts, waren Sudetendeutsche Erzbischöfe von Wien, die auch den Kardinalspurpur trugen: von Friedrich Gustav Piffl, Theodor Innitzer bis zum heutigen Kardinal Christoph Schönborn.
Einige Würdenträger: Johannes Klemens Maria Hofbauer, Adolf Kindermann, Ferdinand Ritter Kindermann von Schulstein, Gregor Johann Mendel, Johannes Nepomuk Neumann, Hermann Peichl, Emmanuel Reichenberger, Jakob Bernhard Tonko, Hartmann Zeibig und viele andere Persönlichkeiten aus dem Sudetenland.
Kunst und Kultur
Sie waren Maler, Graphiker, Bildhauer, Medailleure, Baumeister, Architekten, Dichter, Schriftsteller, Journalisten und Musiker von Klassik bis Modern. Nicht aus Überheblichkeit stellten sie vor aller Welt ihre Leistungen in Vergangenheit und Gegenwart zur Schau, nein, nur um die Erkenntnis zu vertiefen, wie bedenklich es für die Kunst und Kulturschaffenden des gesamten europäischen Kulturlebens wäre, einem Volke, wie den Sudetendeutschen, von solch schöpferischen Fähigkeiten seine wichtigste Kraftquelle, den heimatlichen Boden und seine daraus erwachsende Eigenart, zu nehmen.
Einige Namen: Peter Alexander, Johann Balzer, Hugo Baar, Georg Bachmann, Emanuel Baschny, Julius Victor Berger, Wenzel Bergl, Gustav Böhm, Gustav Brauner, Ernst Czech, Leopold Dietmann, Walter Dittrich, Josef Dobrowský, Marie von Ebner-Eschenbach, Anton Ebert, Marie Ertl, Rainhard Fendrich, Albert Ferenz, Johannes Fischer, Friedrich Ritter Friedländer von Malheim, August Frind, Josef Ritter von Führich, Anton Gareis, Paul Gebauer, Julius Hamburger, Karl Haselböck, Reinhold Hauck, Eugenie Heger-Gasser, Hugo Hodiener, Adolf Hofbauer, Adolf Hölzel, Hans Hölzel (Falco), Rudolf Jettmar, Franz Kafka, Adolf Kaufmann, Josef Kinzel, Clemens Kohl, Oskar Kokoschka, Barbara Kraft, Heinrich Krause, Alfred Kubin, Hannes Kunz, Rudolf von Larisch, Bertold Löffler, Ferdinand Michel, Viktor Olbrich, Emil Orlik, Ignaz Ott, Gustav Mahler, Balthasar Neumann, Willy Pawlik, Julius Ritter von Payer, Adolf Peichl, Gustav Peichl, Wenzel Lorenz Reiner, Karl Riedel, Rainer Maria Rilke, Augustin Roth, Franz Rumpler, Leonie Rysanek, Adolf Schindler, Franz Schubert, Willibald Schulmeister, Josef Schuster, Johann Stetzl, Adalbert Stifter, Konstantin Stoitzner, Bertha von Suttner, Gerhard Swoboda, Richard Teschner, Franz Thiele, Hans Tichy, Joseph Matthias Edler von Trenkwald, Franz Ullmann, Eduard Veith, Konrad Wiesner und viele andere Persönlichkeiten aus dem Sudetenland.
Politiker und Staatsmänner
Einige Namen: Friedrich Wolfgang Adler, Aloys Lexa von Aehrenthal, Adolf Bachmann, Alois Baeran, Anton Freiherr von Banhans, Walter Becher, Adolf Beer, Richard Graf Belcredi, Joseph Bendel, Johann Nepomuk Berger, Eugen Ritter von Böhm-Bawerk, Raoul Bumballa, Karl Freiherr von Chiari, Richard Nikolaus Graf Coudenhove-Kalergi, Emmerich Czermak, Ottokar Graf Czernin, Franz Graf Deym von Střítež, Hubert Dostal, Franz Gustav von Dworzak, Wilhelm Ellenbogen, Ernst Fischer, Robert Freißler, Emmy Freundlich, Rudolf Reichsritter Fürer von Haimendorf, Gustav Groß, Alfred Gürtler, Heinrich Hackenberg, Ferdinand Hanusch, Viktor Heeger, Rudolf Heine, Franz Hemala, Richard Herzmansky, Friedrich Hillegeist, Kreszentia Hölzl, Gustav Hummer, Thomas Klestil, Franz Klier, Alfred Knotz, Bruno Kreisky, Hans Kudlich, Wenzel Kuhn, Leopold Kunschak, Philipp von Langenhan, Lucie Laube (geborene Hussak), Rudolf Lodgman von Auen, Mag. Siegfried Ludwig, Ludwig von Löhner, Wenzel Lustkandl, Erwin Machunze, Alfred Maleta, Karl Marek, Max Mauthner, Josef Mayer, Leopold Florian Meissner, Franz Mellich, Karl Miksch, Friedrich Nelböck, Robert Neubauer, Max Neugebauer, Josef Neuwirth, Raphael Pacher, Johann Pölzer, Kurt Preussler, Julius Raab, Rudolf Ramek, Karl Renner, Franz Xaver Reitterer, Richard Reitzner, Eduard Rieger, Julius Roller, Hugo Scherbaum, Josef Schlegel, Josef Schlesinger, Franz Schmeykal, Hugo Schmidt, Friedrich Graf Schönborn, Gustav Schreiner, Joseph Alois Schumpeter, Hans Schütz, August Ségur-Cabanac, Karl Seitz, Josef Seliger, Franz Slama, Josef Sommer, Leopold Steiner, Anton Stöhr, Ernst Streeruwitz, Josef Strobach, Josef Stummer, Eduard Sturm, Julius Tandler, Leopold Tomola, Karl Türk, Karl Urban, Carl Veit, Leopold Waber, Josef Wächter, Hans Wagner, Otto Wagner, Hans Wancura, Adolf Weigelt, Franz Winkler, Ernst Viktor Zenker und viele andere Persönlichkeiten aus dem Sudetenland.
Verdiente Schulmänner
Einige Namen: Josef Ambros, Emilie Bach, Alfons Moritz Becker, Karl Czerwenka, Anton Eipeldauer, Emanuel Hannak, Franz Hauke, Julius Heinzel, Anton Herget, Josef Hermann, Franz Jelinek, Wilhelm Jerusalem, Johann Kleinpeter, Gustav Lassmann, Rudolf Latzke, Josef Loos, Emil Ludwig, Wenzel Lustkandl, Max Neugebauer, Raphael Pacher, Hubert Partisch, Matthias Petschenka, Rudolf Piffl, Johann Pilz, Anton Püchl, Karl Rieger, Franz Schiffner, Eduard Sokoll, Ernst Springer, Max Theuer, Viktor Thumser, Eduard Zenker und viele andere ehrwürdige Persönlichkeiten aus dem Sudetenland.
Wirtschaft
Eduard Haas, Julius Meinl, Ferdinand Porsche, Claus Josef Riedel, Arnold Schmied, Daniel Svarovski, Herbert Turnauer
Wissenschaftler, Ärzte, Techniker, Ingenieure
Sigmund Freud, Franz Josef Gerstner, Igo Etrich, Thaddäus Haenke, Gustav Fochler-Hauke, Ernst Mach, Gregor Mendel, Josef Ressel, Johann Gottlieb Wolstein, Martin Albert Toegel, Hieronymus Waldinger, Armin Tschermak von Seysenegg